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Vorsorgevollmacht In Deutschland wird niemand seinem Schicksal überlassen, der aus welchem Grund auch immer, sein Leben nicht mehr selber regeln kann. Wer seine Geschäftsfähigkeit einbüßt, ob durch Unfall, Krankheit oder Alter, bekommt aufgrund gesetzlicher Regelungen einen Betreuer zur Seite gestellt. | | Das kann ein Berufsbetreuer oder auch ein ehrenamtlicher Betreuer sein. Man muss sich dann allerdings auch damit abfinden, dass sich ab diesem Zeitpunkt eine völlig fremde Person um die persönlichsten Angelegenheiten kümmert. So zum Beispiel auch um Ihre Unterbringung und Ihre Finanzen. | | Kaum zu glauben - sehen Sie selbst. Gerne helfen wir Ihnen! Informieren Sie sich hier! | | Der einzige Weg das zu vermeiden, ist die Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Verfügung, in der rechtssicher geregelt wird, wer Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll. Wenig Aufwand für einen unschätzbaren Nutzen. | | Gerne helfen wir Ihnen! Informieren Sie sich hier!
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